Voraussetzung für die Zulassung zur Lehre mit Matura ist ein gültiger Lehrvertrag und Ihr persönliches Motivationsschreiben. Zusätzlich muss die Ausbildungsvereinbarung unterzeichnet und per Post an den Trägerverein übermittelt werden.
Wesentlich ist, dass Sie vor der ersten Prüfung eine Zulassung Ihrer Zulassungsschule benötigen. Diese Zulassung erhalten Sie in Absprache mit dem Trägerverein.
Die Prüfungen können in folgenden Schritten abgelegt werden:
Nach Abschluss der Lehre oder mit Ende der Behaltefrist im Betrieb ist eine Absolvierung von weiteren Teilprüfungen innerhalb von fünf Jahren ab Beginn des erstens Hauptmodules möglich. Die Vorbereitungslehrgänge für die Lehre mit Matura können einmal wöchentlich, aber auch als Blockveranstaltung organisiert werden.
Die gesamte Ausbildungszeit für das Modell “Lehre und Matura“ beträgt 900 TE Unterricht. (TE= Trainingseinheiten)
Die Einstiegsphase besteht aus Mathematik (M), Englisch (E), Deutsch (D) und einem Coachingmodul. Am Ende dieser Einstiegsphase erfolgt ein Orientierungstest inkl. Potentialanalyse (Den Link für die Potentialanalyse bekommen Sie zu Beginn Ihrer Ausbildung vom Trägerverein übermittelt).
Für die Absolvierung der gesamten Ausbildung ist die Teilnahme an der Einstiegsphase verpflichtend. Weiters muss der Orientierungstest (inkl. Potentialanalyse) positiv abgeschlossen werden. Im Anschluss ist der Besuch der weiteren Module frei wählbar. Vor den Prüfungen muss eine Anwesenheit von 75 % nachgewiesen werden. Grundsätzlich besteht eine Anwesenheitspflicht. Für alle Fehlstunden muss eine Entschuldigung (Bestätigung) vorgelegt werden.
– Die Teilnahme am Programm „Berufsmatura: Lehre mit Reifeprüfung“ wird für Zeiten ohne aufrechten Lehr- bzw. Ausbildungsvertrag ruhend gestellt. D.h. wird der Lehr- oder Ausbildungsvertrag gelöst, können
Die Informationsveranstaltung vom “Verein zur Förderung der Lehrlinge in Oberösterreich” (Trägerverein) ist für alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen während der gesamten Ausbildung einmal verpflichtend zu besuchen.
Eine fünfstündige schriftliche Klausurarbeit und eine mündliche Prüfung aus dem Berufsfeld des/der Prüfungskandidaten/in (einschließlich Präsentation und Diskussion unter Einbeziehung des fachlichen Umfelds)
Einzelne Teilprüfungen können auch von dazu berechtigten Erwachsenenbildungseinrichtungen abgenommen werden. Mindestens eine Teilprüfung ist jedoch an der vom/von der Prüfungskandidaten/in gewählten Zulassungsschule abzulegen.
Die Prüfungen zur Lehre mit Matura finden grundsätzlich in Zusammenarbeit mit einer höheren Schule (HTL, HBLA, HAK….) statt, an der sich der/die Prüfungskandidat/in angemeldet hat.
Die Anmeldung an der jeweiligen Schule erfolgt nach Bekanntgabe der Teilnehmenden über den Trägerverein.
Damit die Abrechnungen der Kosten für die Prüfungen an den Schulen ohne Probleme durgeführt werden können, ist die Anmeldung zur Prüfung über den Trägerverein zu tätigen.