Es besteht in den Kursen grundsätzliche Anwesenheitspflicht.
Für alle Fehleinheiten muss eine begründete Entschuldigung innerhalb von 14 Tagen an den Trägerverein übermittelt werden.
Es besteht in den Kursen grundsätzliche Anwesenheitspflicht.
Für alle Fehleinheiten muss eine begründete Entschuldigung innerhalb von 14 Tagen an den Trägerverein übermittelt werden.